Miniparkscheibe zum Nachweis der Parkdauer nicht ausreichend
Eine ausgelegte Miniparkscheibe ist zum Nachweis der Parkdauer nicht ausreichend, da diese nicht der gesetzlich vorgegebenen Parkscheibe entspricht (OLG Brandenburg, Urteil vom 02.08.2011, Az: (2Z) 53 Ss-Owi 495/10 (238/10)). Fahrzeugführer, die lediglich eine Miniparkscheibe auslegen, handeln daher ordnungswidrig.
Rechtsanwälte Kotz – Verkehrsrecht
Siegener Strasse 104
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