eBay-Auktion – Diebstahl der angebotenen Ware und Auktionsabbruch
Ein Anbieter bei dem Internetauktionshaus eBay kann eine eBay-Auktion abbrechen, wenn ihm die angebotene Ware nachweislich gestohlen wurde BGH, Az: VIII ZR 305/10, Urteil vom 08.06.2011).
Rechtsanwälte Kotz – Internetrechtsberatung
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