Zusatzleistungen am Urlaubsort gebucht – Haftung des Reiseunternehmen?
Ein Pauschalreiseveranstalter haftet dem Reisenden für am Urlaubsort gebuchte Zusatzleistungen, wenn er durch sein tatsächliches Auftreten dem Reisenden gegenüber den Eindruck einer Eigenleistung erweckt hat (BGH, Urteil vom 19.06.2007, Az: X ZR 61/06).
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