EU-Fahrerlaubnis – Nichtgeltung bei Verstoß gegen Wohnsitzerfordernis
Ist einem Deutschen in einem anderen EU-Land eine EU-Fahrerlaubnis unter MIßachtung des Wohnsitzerfordernisses (180 Tage ordentlicher Wohnsitz) oder bei laufender deutscher Führerscheinsperrfrist erteilt worden, so berechtigt die erteilte EU-Fahrerlaubnis nicht zum Fahren in Deutschland (BVerwG, Urteil vom 25.08.2011, Aktenzeichen: 3 C 25.10, 3 C 28.10, 3 C 9.11).
Rechtsanwälte Kotz – Führerscheinberatung
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