Dienstag, 24. Mai 2016

Pannenhilfe durch Automobilklub nach alkoholbedingtem Verkehrsunfall?

Ein Automobilklub kann in seinen Mitgliedschaftsbedingungen die Kostenübernahme von Abschleppkosten bei einem durch das Mitglied grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schaden ausschließen. Im vorliegenden Fall führte der betroffene Fahrzeugführer sein Fahrzeug im Zustand alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit (1,41 Promille) und verursachte infolge überhöhter Geschwindigkeit einen Verkehrsunfall, so dass eine grobe fahrlässige Verletzung seiner Pflichten als Verkehrsteilnehmer vorlag. Der Automobilklub war daher nach seinen Mitgliedschaftsbedingungen leistungsfrei und musste die anfallenden Abschleppkosten nicht tragen (Amtsgericht München, Urteil vom 15.02.2016, Az.: 122 C 23868/15).

Verkehrsunfall Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen