Erleidet man unverschuldet einen Verkehrsunfall und erleidet
man hierbei eine leichte HWS-Destorsion mit einer hundertprozentigen
Arbeitsunfähigkeit für den Zeitraum von 2 Wochen unmittelbar nach dem Unfall
sowie einer Ausheilung der unfallbedingten Verletzungen binnen einiger Wochen,
so kann ein Schmerzensgeldbetrag in Höhe von 1.000,00 Euro angemessen sein (LG
Bonn, Urteil vom 29.01.2010, Az.: 15 O 83/08).
Verkehrsunfall Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz
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