Montag, 23. Mai 2016

Verkehrsunfall – 1.000 Euro Schmerzensgeld bei leichter HWS-Distorsion

Erleidet man unverschuldet einen Verkehrsunfall und erleidet man hierbei eine leichte HWS-Destorsion mit einer hundertprozentigen Arbeitsunfähigkeit für den Zeitraum von 2 Wochen unmittelbar nach dem Unfall sowie einer Ausheilung der unfallbedingten Verletzungen binnen einiger Wochen, so kann ein Schmerzensgeldbetrag in Höhe von 1.000,00 Euro angemessen sein (LG Bonn, Urteil vom 29.01.2010, Az.: 15 O 83/08).

Verkehrsunfall Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

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