Versicherungsrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz
Unterblog der Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal mit aktuellen Urteilen und Rechtsinformationen in Kurzform. Rechtsanwalt Dr. Christian Kotz veröffentlicht tagesaktuelle Urteile und Rechtsinformationen.
Donnerstag, 3. Juli 2014
Irrtümlich Bäume vom Nachbarn gefällt – Leistungspflicht der eigenen Haftpflichtversicherung
Fällt man irrtümlich Bäume des Nachbarn, im Glauben, dass
die Bäume auf dem eigenen Grundstück stehen, so steht dem geschädigten Nachbarn
ein Schadensersatzanspruch für die gefällten Bäume zu. Verfügt man über eine Privat-Haftpflichtversicherung,
so muss diese dem geschädigten Nachbarn den entstandenen Schaden ersetzen (OLG
Oldenburg, Urteil vom 14.05.2014, Az: 5 U 25/14).
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