Dienstag, 15. Juli 2014

Unfreundlichkeit gegenüber Kunden rechtfertigt eine Abmahnung

Ist ein Arbeitnehmer wiederholt unfreundlich zu den Kunden seines Arbeitgebers, so verhält er sicher arbeitsvertragswidrig und der Arbeitgeber kann dieses Verhalten des Arbeitnehmers abmahnen (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 20.05.2014, Az.: 2 Sa 17/14).
 
 

Arbeitsrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

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