Ist ein Arbeitnehmer wiederholt unfreundlich zu den Kunden
seines Arbeitgebers, so verhält er sicher arbeitsvertragswidrig und der
Arbeitgeber kann dieses Verhalten des Arbeitnehmers abmahnen (LAG Schleswig-Holstein,
Urteil vom 20.05.2014, Az.: 2 Sa 17/14).
Arbeitsrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

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