In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist es anerkannt,
dass bei durchschnittlichen Verkehrsunfallsachen der Kfz-Haftpflichtversicherung
des Unfallschädigers ein Prüfungszeitraum von 4 bis 6 Wochen zusteht, bis diese
die aus dem Unfall resultierenden Schadensersatzforderungen regulieren muss. Die
Praxis in der Schadensregulierung geht im Allgemeinen jedoch nicht von starren
Bearbeitungsfristen der Kfz-Haftpflichtversicherungen aus. Es hängt vielmehr
von der individuellen Gestaltung des Einzelfalls ab, welche Regulierungsfrist für
die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallschädigers angemessen ist. Dem
Haftpflichtversicherer des Schädigers ist nach Auffassung des OLG Stuttgart jedoch
regelmäßig - d.h. selbst bei einfachen Sachverhalten - eine Bearbeitungszeit
von einigen Wochen einzuräumen (OLG Stuttgart, Beschluss vom 26.04.2010, Az.: 3
W 15/10).
Verkehrsunfall Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

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