Donnerstag, 25. Februar 2016

Beleidigung des Vermieters als Terroristen….- Fristlose Mietvertragskündigung

Die Beleidigung eines Vermieters als "Terroristen" und "nazi-ähnlichen braunen Misthaufen" hat grundsätzlich ein so erhebliches Gewicht, dass der Vermieter den Mietvertrag mit dem Mieter wegen einer Unzumutbarkeit der Vertragsfortsetzung kündigen kann. Im Fall wurden der Vermieter und seine Hausverwaltung per Email beleidigt. Der Mieter bezeichnete sie als Terroristen und nazi-ähnliche braune Misthaufen, die mit dreckigen perversen Schurken zusammenarbeiten; er schwor, sie in den Knast zu schicken, prophezeite ihnen, sie würden seine Stiefel und die benutzte Windel der von ihm betreuten Person lecken, ohne dass er dem Vermieter Gnade zu teil werden lassen würde (LG München I, Endurteil vom 20.01.2016, Az.: 14 S 16950/15).
Mietrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

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