Die Beleidigung eines Vermieters als "Terroristen"
und "nazi-ähnlichen braunen Misthaufen" hat grundsätzlich ein so
erhebliches Gewicht, dass der Vermieter den Mietvertrag mit dem Mieter wegen einer
Unzumutbarkeit der Vertragsfortsetzung kündigen kann. Im Fall wurden der
Vermieter und seine Hausverwaltung per Email beleidigt. Der Mieter bezeichnete
sie als Terroristen und nazi-ähnliche braune Misthaufen, die mit dreckigen
perversen Schurken zusammenarbeiten; er schwor, sie in den Knast zu schicken,
prophezeite ihnen, sie würden seine Stiefel und die benutzte Windel der von ihm
betreuten Person lecken, ohne dass er dem Vermieter Gnade zu teil werden lassen
würde (LG München I, Endurteil vom 20.01.2016, Az.: 14 S 16950/15).
Mietrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz
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