Donnerstag, 4. Februar 2016

Betriebskostennachzahlung – Nichtzahlung berechtigt Vermieter zur Kündigung

Der Vermieter kann ein Wohnraummietverhältnis mit einem Mieter kündigen, wenn dieser eine Betriebskostennachzahlung nicht zahlt, da der Mieter hierdurch seine ihm gegenüber dem Vermieter obliegenden Pflichten in einem nicht unerheblichen Maße schuldhaft verletzt (LG Berlin, Urteil vom 24.11.2015, Az.: 63 S 158/15).

Mietrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

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