Der Vermieter kann ein Wohnraummietverhältnis mit einem
Mieter kündigen, wenn dieser eine Betriebskostennachzahlung nicht zahlt, da der
Mieter hierdurch seine ihm gegenüber dem Vermieter obliegenden Pflichten in
einem nicht unerheblichen Maße schuldhaft verletzt (LG Berlin, Urteil vom 24.11.2015,
Az.: 63 S 158/15).
Mietrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz
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