Montag, 8. Februar 2016

Unfallversicherung – Zeitpunkt für die Invaliditätserstbemessung

Für die Erstbemessung einer aufgrund eines Unfalls bei einem Versicherungsnehmer eingetretenen Invalidität bei einem Unfallversicherungsvertrag kommt es hinsichtlich der Leistungspflicht und Leistungshöhe der Unfallversicherung grundsätzlich auf den Zeitpunkt des Ablaufs der in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen vereinbarten Invaliditätseintrittsfrist (z.B. 15 - 18 – 24 – 36 Monate) an. Bei der Erstbemessung der eingetretenen Invalidität kann die Versicherung den Versicherungsnehmer nicht auf den Nachbemessungszeitpunkt nach 3 Jahren verweisen (BGH, Urteil vom 18.11.2015, Az.: IV ZR 124/15).

Versicherungsrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

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