Mobbing am Arbeitsplatz ist einer der am häufigsten genannten
Gründe für ein vorzeitiges und krankhaft bedingtes Ausscheiden aus der
Arbeitswelt. Was ist jedoch Mobbing? Im weiteren Sinne bedeutet Mobbing, andere
Menschen ständig bzw. wiederholt und regelmäßig zu schikanieren, zu quälen und
seelisch zu verletzten. Wie kann man sich gegen Mobbing wehren? Man sollte ein
Gespräch mit den Vorgesetzten oder dem Betriebs- oder Personalrat suchen. Erhält
man von diesen keine Unterstützung, so sollte man überlegen, ob man nicht mit
gerichtlicher Hilfe seine Ansprüche gegenüber dem Mobber bzw. dem Arbeitgeber
durchsetzt.
Bei den als Mobbing bezeichneten Handlungen, können
Ansprüche sowohl gegenüber dem mobbenden Arbeitskollegen als auch gegenüber dem
Arbeitgeber bestehen. Da zwischen Arbeitskollegen keine vertraglichen
Beziehungen bestehen, können gegenüber diesen nur Ansprüche aus unerlaubter
Handlung, einschließlich eventueller Schmerzensgeldansprüche sowie Unterlassungsansprüche
geltend gemacht werden. Verliert der Gemobbte aufgrund des Mobbings sogar
seinen Arbeitsplatz, so kann er gegenüber dem Mobber ebenfalls
Schadensersatzansprüche geltend machen. Für den Arbeitgeber besteht aufgrund
des Arbeitsverhältnisses gegenüber dem Gemobbten die Pflicht, diesen vor
Mobbinghandlungen zu bewahren und zu schützen. Verletzt der Arbeitgeber diese
Pflichten schuldhaft, ist er zur Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld
gegenüber dem gemobbten Arbeitnehmer verpflichtet.
Eine Mobbingklage ist in der Regel jedoch nur dann
erfolgreich, wenn man zuvor die entsprechenden „Mobbing-Beweise“ gesichert hat.
Deshalb sollte man so früh wie möglich ein so genanntes „Mobbing-Tagebuch“
führen, in dem jeder Vorfall möglichst genau mit Ort, Datum, Zeitpunkt und
eventuellen Zeugen notiert wird. Der Zeitfaktor spielt dabei eine entscheidende
Rolle, weil man von Mobbing nur dann spricht, wenn Mobbinghandlungen
systematisch, häufig und wiederholt auftreten, zum Beispiel mindestens 1 mal
pro Woche und sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, das heißt
mindestens über ein halbes Jahr.
Arbeitsrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz
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