Mittwoch, 10. Februar 2016

Vollkaskoschaden – Muss Versicherung die Abschleppkosten des Fahrzeugs zahlen?

Ein Versicherungsnehmer hat gegenüber seiner Vollkaskoversicherung keinen Ersatzanspruch hinsichtlich der angefallen Abschleppkosten nach einem von ihm verschuldeten Verkehrsunfall, wenn das versicherte Fahrzeug weitgehend zerstört ist und erkennbar über keinen relevanten Restwert mehr verfügt (OLG Karlsruhe, Urteil vom 17.12.2015, Az.: 12 U 101/15).

Verkehrsunfall Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

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