Freitag, 12. Februar 2016

Verkehrsunfall mit Totalschaden – Kraftstoffverlust im Fahrzeugtank als Schaden

Tritt bei einem Fahrzeug aufgrund eines Verkehrsunfalls ein Totschaden ein, ist der im Tank des Fahrzeugs verbliebene Kraftstoff für den Geschädigten unbrauchbar, sodass auch der verlorene Kraftstoff eine Schadensposition darstellt. Den Wert des Kraftstoffs kann man in der Regel pro Liter auf 1,50 Euro schätzen. Der Geschädigte kann nicht darauf verwiesen werden, den im Fahrzeug verbliebenen Kraftstoff abzupumpen, da der hierfür erforderliche Aufwand den Wert des Kraftstoffs in der Regel übersteigt. Auch wird der im Fahrzeug verbliebene Kraftstoff bei der Fahrzeugschadenstaxierung in der Regel nicht berücksichtigt (AG Solingen, Urteil vom 01.04.2015, Az.: 11 C 631/14).

Verkehrsunfall Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

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