Dann wehren Sie sich mit unserer Hilfe gegen Ihre Kündigung.
Wir überprüfen Ihre Kündigung auf ihre Rechtmäßigkeit und legen für Sie eine
Kündigungsschutzklage vor dem für Sie zuständigen Arbeitsgericht ein. Mit einer
Kündigungsschutzklage haben Sie als Arbeitnehmer die Möglichkeit, die
rechtliche Unwirksamkeit einer vom Arbeitgeber ausgesprochenen Kündigung vor
dem jeweiligen Arbeitsgericht feststellen zu lassen. Man kann mit dem
Arbeitgeber auch einen Vergleich vor dem Arbeitsgericht schließen, dass das bestehende
Arbeitsverhältnis gegen die Zahlung einer Abfindung endet. Ferner kann man sich
in diesem Zusammenhang mit dem Arbeitgeber auf die Ausstellung eines
wohlwollenden Zeugnisses einigen.
Eine Kündigungsschutzklage kann nur innerhalb von 3 Wochen
nach Erhalt des Kündigungsschreibens erhoben werden. Nach Ablauf der
3-Wochen-Frist gilt die Kündigung unwiderruflich als sozial gerechtfertigt und
eine Kündigungsschutzklage hätte keine Aussicht auf Erfolg!
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