Mittwoch, 3. Februar 2016

Stromunterbrechungen in Mietwohnung durch Baumaßnahmen – Ansprüche des Mieters

Aus einem Mietverhältnis folgt die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme. Ein Mieter ist dazu verpflichtet, erforderliche Bauarbeiten im Mietshaus zu dulden und muss kurzzeitige Unterbrechungen der Stromversorgung im Rahmen der Bauarbeiten hinnehmen. Der Vermieter ist jedoch gegenüber dem Mieter dazu verpflichtet, die Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten. Die der Stromunterbrechung zugrunde liegende Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahme ist dem Mieter zudem vorab anzukündigen. Dies gilt auch, sofern die Mietsache lediglich mittelbar betroffen ist. Sofern kein Notfall vorliegt, muss der Vermieter seine Mieter rechtzeitig von der anstehenden Stromunterbrechung in Kenntnis setzen, damit diese ihr Verhalten darauf einstellen können. Dies gilt auch für die Unterbrechung des Gemeinschaftsstroms, da in diesem Fall die Klingelanlage der Haustür in der Regel nicht mehr funktioniert und der Mieter also für Besucher nur noch eingeschränkt erreichbar ist. Kommt der Vermieter seinen vorgenannten Pflichten nicht nach, hat der Mieter diesem gegenüber einen Anspruch auf Unterlassung zukünftiger Stromunterbrechungen. Wiederholungsgefahr besteht bereits bei einmaliger - pflichtwidriger bzw. rechtswidriger - Unterbrechung der Stromzufuhr (AG Bremen, Urteil vom 01.10.2015, Az.: 9 C 290/15).

Mietrechtsberatung Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal/Olpe

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