1. Vertragsabschluss: Bei Abschluss des Vertrages sollte
dieser sorgfältig durchgelesen werden. Die Vertragsdauer darf nicht länger als
24 Monate betragen und die Kündigungsfrist nicht länger als 3 Monate. Man
sollte auch auf versteckte Zusatzkosten (z.B. Kursgebühren und
Servicepauschalen) achten.
2. fristlose Kündigung: Ein Vertrag kann auch vorzeitig
wieder gekündigt werden. Die Rechtsprechung hat für eine außerordentliche
Kündigung u.a. nachfolgende Gründe anerkannt: erhebliche
Gesundheitsverschlechterung (ärztliches Attest ist notwendig, aus dem sich
ergibt, dass eine sportliche Tätigkeit nicht mehr möglich ist); Wohnungswechsel
in eine andere Stadt bzw. weit entfernten Stadtteil; Verlegung/Verkauf des
Sportstudios in einen anderen Stadtteil; Schwangerschaft; erhebliche
Veränderung bzw. Einschränkung der Öffnungszeiten; Preisänderungen/Erhöhungen
(jedoch nicht eine MwSt.-Erhöhung); Schließung wegen Renovierung.
3. Getränke und Essen: Darf man sein eigenes Essen und
Trinken mitnehmen? Essen: kleine Snacks wie Energieriegel oder eine Banane
dürfen nicht verboten werden. Getränke: Ein Verbot eigene Getränke mit in das
Fitness- bzw. Sportstudio zu nehmen ist unwirksam. Dosen, Trinkpäckchen oder
Glasflaschen können jedoch aus Sicherheitsgründen untersagt werden.
4. MP3-Player etc.: Das Fitness- bzw. Sportstudio darf die
Benutzung von MP3-Playern etc. nicht untersagen. Jedoch darf Musik nur in einer
solchen Lautstärke gehört werden, dass andere Mitglieder hiervon nicht gestört
werden.
5. Haftung: Mitarbeiter/Inhaber des Fitness- bzw.
Sportstudios sind dazu verpflichtet die Mitglieder über mögliche
Gesundheitsschäden aufzuklären. Daher haften sie für fahrlässig verursachte
Gesundheitsschäden durch fehlerhafte Sportgeräte oder fehlerhafte Beratung.
6. Tipps vor Vertragsschluss: Studio anschauen sowie den
Umfang der Geräte und Kurse; kostenloses Probetraining wahrnehmen;
Studiovertrag mit AGB und Hausordnung aushändigen lassen und in Ruhe
durchlesen; Vertragsdauer beachten – besser kurzfristige Verträge mit einer
Dauer von 6 Monaten bis 12 Monaten abschließen; auf versteckte Zusatzkosten
(wie z.B. Servicepauschalen, Abschlussgebühren, Duschkosten,
Saunabenutzungsgebühren, Kursgebühren, Sonnenbankkosten) achten.
Rechtsberatung Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal/Olpe
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