Dienstag, 16. Februar 2016

Rechte bei Fitness-/Sportstudioverträgen

Welche Rechte und Pflichten hat man als Fitness- bzw. Sportstudiomitglied?

1. Vertragsabschluss: Bei Abschluss des Vertrages sollte dieser sorgfältig durchgelesen werden. Die Vertragsdauer darf nicht länger als 24 Monate betragen und die Kündigungsfrist nicht länger als 3 Monate. Man sollte auch auf versteckte Zusatzkosten (z.B. Kursgebühren und Servicepauschalen) achten.

2. fristlose Kündigung: Ein Vertrag kann auch vorzeitig wieder gekündigt werden. Die Rechtsprechung hat für eine außerordentliche Kündigung u.a. nachfolgende Gründe anerkannt: erhebliche Gesundheitsverschlechterung (ärztliches Attest ist notwendig, aus dem sich ergibt, dass eine sportliche Tätigkeit nicht mehr möglich ist); Wohnungswechsel in eine andere Stadt bzw. weit entfernten Stadtteil; Verlegung/Verkauf des Sportstudios in einen anderen Stadtteil; Schwangerschaft; erhebliche Veränderung bzw. Einschränkung der Öffnungszeiten; Preisänderungen/Erhöhungen (jedoch nicht eine MwSt.-Erhöhung); Schließung wegen Renovierung.

3. Getränke und Essen: Darf man sein eigenes Essen und Trinken mitnehmen? Essen: kleine Snacks wie Energieriegel oder eine Banane dürfen nicht verboten werden. Getränke: Ein Verbot eigene Getränke mit in das Fitness- bzw. Sportstudio zu nehmen ist unwirksam. Dosen, Trinkpäckchen oder Glasflaschen können jedoch aus Sicherheitsgründen untersagt werden.

4. MP3-Player etc.: Das Fitness- bzw. Sportstudio darf die Benutzung von MP3-Playern etc. nicht untersagen. Jedoch darf Musik nur in einer solchen Lautstärke gehört werden, dass andere Mitglieder hiervon nicht gestört werden.

5. Haftung: Mitarbeiter/Inhaber des Fitness- bzw. Sportstudios sind dazu verpflichtet die Mitglieder über mögliche Gesundheitsschäden aufzuklären. Daher haften sie für fahrlässig verursachte Gesundheitsschäden durch fehlerhafte Sportgeräte oder fehlerhafte Beratung.

6. Tipps vor Vertragsschluss: Studio anschauen sowie den Umfang der Geräte und Kurse; kostenloses Probetraining wahrnehmen; Studiovertrag mit AGB und Hausordnung aushändigen lassen und in Ruhe durchlesen; Vertragsdauer beachten – besser kurzfristige Verträge mit einer Dauer von 6 Monaten bis 12 Monaten abschließen; auf versteckte Zusatzkosten (wie z.B. Servicepauschalen, Abschlussgebühren, Duschkosten, Saunabenutzungsgebühren, Kursgebühren, Sonnenbankkosten) achten.                  

Rechtsberatung Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal/Olpe

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