Der Schwiegersohn einer Empfängerin von Sozialhilfe (Leistungen
der Hilfe zur Pflege nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) muss dem
Sozialamt auf Anfrage Auskunft über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse
erteilen, damit das Sozialamt überprüfen kann, ob die Tochter gegenüber ihrer
Mutter unterhaltspflichtig ist (LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18.02.2016,
Az.: L 5 SO 78/15).
Rechtsberatung Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal/Olpe
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