Freitag, 26. Februar 2016

Schwiegersohn muss Sozialamt Einkommen und Vermögen offenlegen

Der Schwiegersohn einer Empfängerin von Sozialhilfe (Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) muss dem Sozialamt auf Anfrage Auskunft über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse erteilen, damit das Sozialamt überprüfen kann, ob die Tochter gegenüber ihrer Mutter unterhaltspflichtig ist (LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18.02.2016, Az.: L 5 SO 78/15).

Rechtsberatung Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal/Olpe

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