Die Sperrfrist zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach
einer Alkoholfahrt (im Fall 1,21 Promille) kann vorzeitig vor Ablauf der
verhängten Sperrfrist aufgehoben werden, wenn der Betroffene erfolgreich an
einem besonderen Aufbauseminar teilnimmt (im Fall: DEKRA Mobil). Im Fall wurde
die Sperrfrist von 10 Monaten auf 5 Monate verkürzt (AG Kehl Beschluss vom 21.03.2014,
Az.: 2 Cs 206 Js 15342/13).
Verkehrsrecht Siegen – Rechtsanwälte Kotz

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