Das Amtsgericht Neukölln hat einem Mieter im Rahmen einer
einstweiligen Verfügung untersagt, während der Spiele der deutschen
Fußballnationalmannschaft während der Fußballweltmeisterschaft 2014 außerhalb
seiner Wohnung Lautstark zu feiern und hierdurch die Wohnungsnachbarn zu
belästigen und diese in ihrer Nachtruhe zu stören. Diesbezüglich führte das
Amtsgericht aus: "Den Antragsgegnern wird bei Vermeidung eines vom Gericht
für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zum
250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs
Monaten untersagt, bis zum 14.07.2014 während der Spiele der deutschen
Fußballnationalmannschaft außerhalb der Wohnung der Antragsgegner auf dem
Grundstück (…) einschließlich des Balkons und der Terrasse der Wohnung der
Antragsgegner nach 22.00 Uhr Lärm, insbesondere in Form von gemeinschaftlichem
Gesang, Gegröhle und lauten Rufen zu verursachen oder durch Familienangehörige
oder Besucher verursachen zu lassen, durch den die Antragstellerin oder andere
Mitbewohner des Grundstücks (…) in ihrer Nachtruhe gestört werden. Den
Antragsgegnern wird aufgegeben, die Fenster und Außentüren ihrer Wohnung
während der Spiele der deutschen Fußballnationalmannschaft bis zum 14.07.2014
nach 22.00 Uhr geschlossen zu halten im Falle des Empfangs der Fernseh-,
Internet- und Rundfunkübertragung" (AG Neukölln, Beschluss vom 25.06.2014,
Az: 17 C 1004/14).
Rechtsberatung Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal/Olpe
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen