Mobbing am
Arbeitsplatz ist einer der am häufigsten genannten Gründe für ein vorzeitiges
und krankhaft bedingtes Ausscheiden aus der Arbeitswelt. Was ist jedoch
Mobbing? Im weiteren Sinne bedeutet Mobbing, andere Menschen ständig bzw.
wiederholt und regelmäßig zu schikanieren, zu quälen und seelisch zu
verletzten. Wie kann man sich gegen Mobbing wehren? Man sollte ein Gespräch mit
den Vorgesetzten oder dem Betriebs- oder Personalrat suchen. Erhält man von
diesen keine Unterstützung, so sollte man überlegen, ob man nicht mit
gerichtlicher Hilfe seine Ansprüche gegenüber dem Mobber bzw. dem Arbeitgeber
durchsetzt. Bei den als Mobbing bezeichneten Handlungen, können Ansprüche
sowohl gegenüber dem mobbenden Arbeitskollegen als auch gegenüber dem
Arbeitgeber bestehen. Da zwischen Arbeitskollegen keine vertraglichen
Beziehungen bestehen, können gegenüber diesen nur Ansprüche aus unerlaubter
Handlung, einschließlich eventueller Schmerzensgeldansprüche sowie
Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden. Verliert der Gemobbte aufgrund
des Mobbings sogar seinen Arbeitsplatz, so kann er gegenüber dem Mobber
ebenfalls Schadensersatzansprüche geltend machen. Für den Arbeitgeber besteht
aufgrund des Arbeitsverhältnisses gegenüber dem Gemobbten die Pflicht, diesen
vor Mobbinghandlungen zu bewahren und zu schützen. Verletzt der Arbeitgeber
diese Pflichten schuldhaft, ist er zur Zahlung von Schadensersatz und
Schmerzensgeld gegenüber dem gemobbten Arbeitnehmer verpflichtet. Eine
Mobbingklage ist in der Regel jedoch nur dann erfolgreich, wenn man zuvor die
entsprechenden „Mobbing-Beweise“ gesichert hat. Deshalb sollte man so früh wie
möglich ein so genanntes „Mobbing-Tagebuch“ führen, in dem jeder Vorfall
möglichst genau mit Ort, Datum, Zeitpunkt und eventuellen Zeugen notiert wird.
Der Zeitfaktor spielt dabei eine entscheidende Rolle, weil man vom Mobbing nur
dann spricht, wenn Mobbinghandlungen systematisch, häufig und wiederholt
auftreten, zum Beispiel mindestens 1 mal pro Woche und sich über einen längeren
Zeitraum erstrecken, das heißt mindestens über ein halbes Jahr.

Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen