Nach den Versicherungsbedingungen fast aller Reiserücktrittsversicherungen
beginnt der Versicherungsschutz mit der Buchung der Reise und endet mit dem
Antritt der Reise. Der Versicherungsschutz einer Reiserücktrittsversicherung
endet daher noch nicht beim Online Check-In, da damit die Reise noch nicht
angetreten ist. Der Versicherungsschutz einer Reiserücktrittsversicherung endet
erst dann, wenn der Reisende tatsächlich Reiseleistungen in Anspruch genommen
hat. Erkrankt der Reisende nach dem Online Check-In ist ein Nichtantritt der
Reise aufgrund der Erkrankung über die Reiserücktrittsversicherung versichert
(Amtsgericht München, Urteil vom 30.10.2013, Az.: 171 C 18960/13).
Reiserecht Siegen/Kreuztal/Olpe

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