Fahrzeugreparaturkosten die infolge einer Falschbetankung
des Fahrzeugs auf der Fahrt zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte entstanden
sind, sind nicht als Werbungskosten neben der Entfernungspauschale bei den
Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit steuerlich absetzbar. Die
Reparaturkosten werden durch den Ansatz der Entfernungspauschale zwischen
Wohnung und Arbeitsstätte mit berücksichtigt (BFH, Urteil vom 20.03.2014, Az.: VI
R 29/13).
Steuerrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz
Siegener Straße 104
57223 Kreuztal
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