Montag, 16. Juni 2014

Private Internetnutzung rechtfertigt Arbeitnehmerkündigung ohne Abmahnung

Surft ein Arbeitnehmer ohne die Erlaubnis seines Arbeitgebers während seiner Arbeitszeit in erheblichem Maße im Internet und lädt er zudem Dateien aus dem Internet auf seinen Arbeits-PC (im Fall: Filme und Musik), so kann der Arbeitgeber auch nach 21jähriger Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers das Arbeitsverhältnis mit diesem fristgerecht kündigen, ohne den Arbeitnehmer vorher abmahnen zu müssen (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 06.05.2014, Az.: 1 Sa 421/13).
 
 

Arbeitsrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Siegener Straße 104

57223 Kreuztal

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