Sonntag, 6. März 2016

ärztliche Behandlungsfehler – Wie kann man eine ärztliche Behandlung überprüfen lassen?

„Sei vorsichtig bei dem Lesen von Gesundheitsbüchern: Ein Druckfehler könnte deinen Tod bedeuten“ (von Mark Twain).

Täglich werden in Deutschland Zehntausende von Patienten behandelt. Nicht jede ärztliche Behandlung verläuft fehlerfrei. Hat möglicherweise ein ärztlicher Behandlungsfehler stattgefunden, so stellt sich für den Patienten die Frage, wie er seine Ansprüche auf Schadensersatz etc. gegenüber dem behandelnden Arzt geltend machen kann. Bei den jeweiligen Ärztekammern wurden hierfür unabhängige Gutachterkommissionen für ärztliche Haftpflichtfragen eingerichtet. Dieser gehören ein Volljurist und mehrere Ärzte an. Der Patient kann sich nach einem vermuteten Behandlungsfehler direkt an die Gutachterkommission bei der für ihn zuständigen Ärztekammer wenden und bei dieser den Antrag stellen, dass die erfolgte ärztliche Behandlung überprüft werden soll. Die Gutachterkommission beauftragt sodann in der Regel zwei auf dem medizinischen Fachgebiet erfahrene Ärzte als Gutachter. Die Gutachter überprüfen jeweils unabhängig voneinander anhand der Behandlungsunterlagen (Röntgenbilder, Operationsberichte, Krankenakten etc.) die erfolgte ärztliche Behandlung. Anhand dieser Gutachten wird von der Gutachterkommission eine Stellungnahme hinsichtlich des Vorliegens eines ärztlichen Behandlungsfehlers abgegeben. Können sich der Patient und der behandelnde Arzt bzw. dessen Haftpflichtversicherung trotz der erfolgten Stellungnahme nicht einigen, so hat der Patient die Möglichkeit, seine Ansprüche gerichtlich geltend zu machen. Das Gutachterverfahren ist für den Patienten kostenfrei.

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