Donnerstag, 24. März 2016

Personalgespräch – Teilnahmepflicht des Arbeitnehmers bei Arbeitsunfähigkeit?

Ein arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer ist grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, an einem vom Arbeitgeber angeordneten Personalgespräch teilzunehmen. Ist ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt, kommen Weisungen des Arbeitgebers bezüglich seiner Arbeitsleistung nicht in Betracht, da der erkrankte Arbeitnehmer von der Erbringung der Arbeitsleistung befreit ist. Dabei ist es unerheblich, ob der Arbeitnehmer aufgrund seines Gesundheitszustandes in der Lage wäre, an dem vom Arbeitgeber gewünschten Gespräch teilzunehmen, oder nicht (LAG Nürnberg, Urteil vom 01.09.2015, Az.: 7 Sa 592/14).

Arbeitsrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

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