Arbeitsrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz
Unterblog der Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal mit aktuellen Urteilen und Rechtsinformationen in Kurzform. Rechtsanwalt Dr. Christian Kotz veröffentlicht tagesaktuelle Urteile und Rechtsinformationen.
Donnerstag, 24. März 2016
Personalgespräch – Teilnahmepflicht des Arbeitnehmers bei Arbeitsunfähigkeit?
Ein arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer ist grundsätzlich
nicht dazu verpflichtet, an einem vom Arbeitgeber angeordneten Personalgespräch
teilzunehmen. Ist ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt, kommen Weisungen des
Arbeitgebers bezüglich seiner Arbeitsleistung nicht in Betracht, da der
erkrankte Arbeitnehmer von der Erbringung der Arbeitsleistung befreit ist. Dabei
ist es unerheblich, ob der Arbeitnehmer aufgrund seines Gesundheitszustandes in
der Lage wäre, an dem vom Arbeitgeber gewünschten Gespräch teilzunehmen, oder nicht
(LAG Nürnberg, Urteil vom 01.09.2015, Az.: 7 Sa 592/14).
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