Mittwoch, 30. März 2016

Geschwindigkeitsbeschränkungsschild mit Zusatzschild Schneeflocke – Wann gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung?

Das eine Schneeflocke darstellende Zusatzschild unterhalb von einem Geschwindigkeitsbeschränkungsschild stellt lediglich einen  Hinweis darauf dar, dass die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit der Gefahrenabwehr wegen möglicher winterlicher Straßenverhältnisse dient. Der Hinweis bezweckt nur die Information der Verkehrsteilnehmer über das Motiv der Straßenverkehrsbehörde für die angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung. Wenn keine winterlichen Verhältnisse vorliegen, darf daher nicht schneller als die angeordnete Geschwindigkeit gefahren werden. Anders als bei dem Schild „bei Nässe“ enthält das Zusatzschild „Schneeflocke“ keine zeitliche Einschränkung der Geschwindigkeitsbeschränkung (OLG Hamm, Beschluss vom 04.09.2014, Az.: 1 RBs 124/14).

Bußgeld Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

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