Montag, 14. März 2016

Hauseigentümer haften bei Nichtzahlung von Abfallbeseitigungsgebühren durch ihre Mieter

Zahlen die Mieter einer Wohnung die fälligen Abfallbeseitigungsgebühren nicht, so kann die zuständige Behörde die ausstehenden Gebühren von den Hauseigentümern fordern (VG Neustadt, Urteile vom 26.02.2016, Az.: 4 K 810/15.NW und 4 K 843/15.NW).

Mietrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen