Sonntag, 20. März 2016

öffentliches W-LAN-Netz - Keine Haftung des Betreibers für Urheberrechtsverletzungen etc.

Nach Ansicht von EuGH-Generalanwalt Szpunar in der Rechtssache C-484/14 (Tobias Mc Fadden / Sony Music Entertainment Germany GmbH) ist der Betreiber eines Geschäfts, einer Bar oder eines Hotels oder ähnlichem, der der Öffentlichkeit ein WLAN-Netz kostenlos zur Verfügung stellt, für Urheberrechtsverletzungen eines Nutzers nicht verantwortlich. Zwar kann der Betreiber durch eine gerichtliche Anordnung verpflichtet werden, diese Rechtsverletzung zu beenden oder zu verhindern, doch könne weder die Stilllegung des Internetanschlusses noch seine Sicherung durch ein Passwort oder die allgemeine Überwachung der Kommunikation verlangt werden. Diese Haftungsbeschränkung steht nicht nur einer Verurteilung des Vermittlers zur Leistung von Schadensersatz entgegen, sondern auch seiner Verurteilung zur Tragung der Abmahnkosten und der gerichtlichen Kosten im Zusammenhang mit der von einem Dritten begangenen Verletzung des Urheberrechts.

Internetrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

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