Internetrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz
Unterblog der Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal mit aktuellen Urteilen und Rechtsinformationen in Kurzform. Rechtsanwalt Dr. Christian Kotz veröffentlicht tagesaktuelle Urteile und Rechtsinformationen.
Sonntag, 20. März 2016
öffentliches W-LAN-Netz - Keine Haftung des Betreibers für Urheberrechtsverletzungen etc.
Nach Ansicht von EuGH-Generalanwalt Szpunar in der
Rechtssache C-484/14 (Tobias Mc Fadden / Sony Music Entertainment Germany GmbH)
ist der Betreiber eines Geschäfts, einer Bar oder eines Hotels oder ähnlichem,
der der Öffentlichkeit ein WLAN-Netz kostenlos zur Verfügung stellt, für
Urheberrechtsverletzungen eines Nutzers nicht verantwortlich. Zwar kann der Betreiber
durch eine gerichtliche Anordnung verpflichtet werden, diese Rechtsverletzung
zu beenden oder zu verhindern, doch könne weder die Stilllegung des Internetanschlusses
noch seine Sicherung durch ein Passwort oder die allgemeine Überwachung der Kommunikation
verlangt werden. Diese Haftungsbeschränkung steht nicht nur einer Verurteilung
des Vermittlers zur Leistung von Schadensersatz entgegen, sondern auch seiner
Verurteilung zur Tragung der Abmahnkosten und der gerichtlichen Kosten im
Zusammenhang mit der von einem Dritten begangenen Verletzung des Urheberrechts.
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