Auch geringe Farbabweichungen bei einem Neuwagen stellen einen
Sachmangel dar. Der Fahrzeugkäufer hat in diesen Fällen einen Anspruch auf
Nacherfüllung (Umlackierung des Fahrzeugs) oder auf Kaufpreisminderung. Lehnt
der Fahrzeugverkäufer eine Nacherfüllung oder Kaufpreisminderung ab, kann der
Fahrzeugkäufer auch vom Fahrzeugkaufvertrag zurücktreten (Landgericht Ansbach, Beschluss
vom 09.07.2014, Az.: 1 S 66/14).
Autorecht Rechtsanwälte Kotz Kreuztal/Siegen/Olpe

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