Donnerstag, 4. September 2014

Steuerschulden können Reisepassentziehung rechtfertigen

Einem Steuerpflichtigen mit erheblichen Steuerschulden kann nach dem Passgesetz der Reisepass entzogen werden, um zu verhindern, dass er sich seinen finanziellen Verpflichtungen durch eine Flucht in das Ausland entzieht (VG Berlin, Beschluss vom 27.08.2014, Az.: VG 23 L 410.14).
 
 
Steuerrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

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