Einem Steuerpflichtigen mit erheblichen Steuerschulden kann nach
dem Passgesetz der Reisepass entzogen werden, um zu verhindern, dass er sich
seinen finanziellen Verpflichtungen durch eine Flucht in das Ausland entzieht
(VG Berlin, Beschluss vom 27.08.2014, Az.: VG 23 L 410.14).
Steuerrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

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