Dienstag, 15. Dezember 2015

Bei Mietvertragsverlängerung Verzicht auf Mängel- oder Minderungsrechte?

Bei einer Verlängerungsoption in einem Mietvertrag handelt es sich um das der begünstigten Partei eingeräumte Recht, ein befristetes Mietverhältnis vor Ablauf der Mietzeit durch einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung um einen bestimmten Zeitraum zu verlängern. Die vorbehaltlose Ausübung einer solchen Verlängerungsoption durch den Mieter führt nicht dazu, dass der Mieter für die Zukunft mit seinen Mietmängel- und Mietminderungsrechten ausgeschlossen ist (BGH, Urteil vom 14.10.2015, Az.: XII ZR 84/14).

Mietrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

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