Ein Geburtstag stellt zwar ein privates Ereignis da, wenn
jedoch keine privaten Freunde oder Verwandten eingeladen werden, sondern nur
Personen aus dem beruflichen Umfeld, handelt es sich bei den Kosten einer
Geburtstagsfeier (im Fall 2.470 Euro) um beruflich veranlasste Aufwendungen,
die als Werbungskosten abgesetzt werden können (Finanzgericht Rheinland-Pfalz,
Urteil vom 12.11.2015, Az.: 6 K 1868/13).
Rechtsberatung Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal/Olpe
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