Mittwoch, 23. Dezember 2015

Nacktfotos des EX-Partners müssen nach Beziehungsende gelöscht werden!

Fertigt im Rahmen einer intimen Beziehung ein Partner vom anderen intime Bild- oder Filmaufnahmen, kann dem Abgebildeten gegen den anderen nach dem Ende der Beziehung ein Löschanspruch wegen Verletzung seines Persönlichkeitsrechts zustehen, wenn er seine Einwilligung in die Anfertigung und Verwendung der Aufnahmen auf die Dauer der Beziehung - konkludent - beschränkt hat (BGH, Urteil vom 13.10.2015, Az.: VI ZR 271/14).

Rechtsberatung Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal/Olpe

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