Samstag, 12. Dezember 2015

Verbotswidriges Parken auf Parkplätzen für Elektrofahrzeuge zulässig!

Ein Verstoß gegen ein nicht auf gesetzlicher Grundlage beschildertes Parkverbotes durch ein durch eine Behörde im öffentlichen Parkraum angebrachtes Zusatzschild „Elektrofahrzeuge“ stellt keine Ordnungswidrigkeit dar, weil es sich hierbei nicht um eine Anordnung aufgrund einer Rechtsverordnung im Sinne von § 24 StVG handelt. Wer auf einem solchen Parkplatz parkt, darf weder kostenpflichtig verwarnt noch abgeschleppt werden (Amtsgericht Lüdinghausen, Az.: 19 OWi-89 Js 1159/15-88/15, Urteil vom15.06.2015).

Bußgeld Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

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