Donnerstag, 14. Januar 2016

Facebook-Funktion „Freunde finden“ stell unzulässige Werbung dar

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 14.01.2016, Az.: I ZR 65/14, entschieden, dass die mithilfe der Funktion „Freunde finden“ des Internet-Dienstes „Facebook“ versendeten Einladungs-E-Mails an Personen, die nicht als „Facebook“-Mitglieder registriert sind, eine wettbewerbsrechtlich unzulässige belästigende Werbung darstellen. Der Bundesgerichtshof hat in dem vorgenannten Urteil weiter entschieden, dass „Facebook“ im Rahmen des im November 2010 zur Verfügung gestellten Registrierungsvorgangs für die Funktion „Freunde finden“ den Nutzer über die Art und den Umfang der Nutzung der von ihm importierten E-Mail-Kontaktdaten irregeführt und getäuscht hat. Der im ersten Schritt des Registrierungsvorgangs eingeblendete Hinweis „Sind deine Freunde schon bei Facebook?“ klärt nicht darüber auf, dass die vom Nutzer importierten E-Mail-Kontaktdaten ausgewertet werden und eine Versendung der Einladungs-E-Mails auch an Personen erfolgt, die noch nicht bei „Facebook“ registriert sind.

Internetrecht Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal/Olpe

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