Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 14.01.2016, Az.: I
ZR 65/14, entschieden, dass die mithilfe der Funktion „Freunde finden“ des
Internet-Dienstes „Facebook“ versendeten Einladungs-E-Mails an Personen, die
nicht als „Facebook“-Mitglieder registriert sind, eine wettbewerbsrechtlich
unzulässige belästigende Werbung darstellen. Der Bundesgerichtshof hat in dem
vorgenannten Urteil weiter entschieden, dass „Facebook“ im Rahmen des im
November 2010 zur Verfügung gestellten Registrierungsvorgangs für die Funktion „Freunde
finden“ den Nutzer über die Art und den Umfang der Nutzung der von ihm
importierten E-Mail-Kontaktdaten irregeführt und getäuscht hat. Der im ersten
Schritt des Registrierungsvorgangs eingeblendete Hinweis „Sind deine Freunde
schon bei Facebook?“ klärt nicht darüber auf, dass die vom Nutzer importierten
E-Mail-Kontaktdaten ausgewertet werden und eine Versendung der
Einladungs-E-Mails auch an Personen erfolgt, die noch nicht bei „Facebook“
registriert sind.
Internetrecht Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal/Olpe
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