Dienstag, 5. Januar 2016

Vorsicht - Zettel-Testament reicht nicht aus

Ein ernsthafter Testierwillen kann nicht feststellbar sein, wenn das vermeintliche Testament nicht auf einer üblichen Schreibunterlage (DIN A 4 oder A 5 – Blatt), sondern auf einem Stück Papier oder einem zusammengefalteten Pergamentpapier errichtet worden ist. Auch muss das Testament inhaltlich nachvollziehbar sein. Ein Zetteltestament, welches inhaltlich auch nicht nachvollziehbar ist, gilt im Zweifelsfall nicht als wirksames Testament (OLG Hamm, Beschluss  vom 27.11.2015, Az.: 10 W 153/15).

Erbrechtsberatung Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal/Olpe

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