Donnerstag, 21. Januar 2016

Großeltern haben keinen Anspruch auf Klärung des Verwandtschaftsverhältnisses zu ihren Enkeln

Aus dem grundrechtlichen Schutz familiärer Bindungen zwischen nahen Verwandten folgt nicht umgekehrt, dass Großeltern von Verfassungs wegen die Möglichkeit eingeräumt werden muss, durch Fortführung des von ihrem Kind eingeleiteten Vaterschaftsanfechtungsverfahrens die rechtliche Verbindung zu ihren - nach Einschätzung des verstorbenen Kindes mutmaßlich nicht biologisch von diesem abstammenden - Enkelkindern zu klären (BVerfG, Beschluss vom 23.11.2015, Az.: 1 BvR 2269/15). Großeltern können somit nicht gerichtlich klären lassen, ob Enkelkinder von ihnen biologisch abstammen oder nicht.

Rechtsberatung Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal/Olpe

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