Änderungen und Erhöhungen des Bußgeldkataloges zum
01.05.2014
Die Bußgelder von nachfolgenden Verkehrsverstößen werden zum
01.05.2014 teilweise erheblich erhöht:
- Winterreifenpflicht (Anhebung von 40 € auf 60 €),
- Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Gefahrgutfahrzeugen
oder Kraftomnibussen mit Fahrgästen (Anhebung von 40 € auf 60 €),
- Parken an unübersichtlichen Stellen und Rettungsfahrzeug
behindert (Anhebung von 40 € auf 60 €),
- Behinderung von Rettungsfahrzeugen durch verbotswidriges
Parken an Feuerwehrzufahrt (Anhebung von 50 € auf 65 €),
- Liegen gebliebenes Fahrzeug nicht richtig kenntlich
gemacht (Anhebung von 40 € auf 60 €),
- falsche Beleuchtung bei Regen, Nebel oder Schneefall
(Anhebung von 40 € auf 60 €),
- rechtswidriges Verhalten an Schulbussen (Anhebung von 40 €
auf 60 €, bei Gefährdung Anhebung von 50 € auf 70 €),
- Missachtung der Kindersicherungspflicht (Anhebung von 40 €
auf 60 € bzw. von 50 € auf 70 €),
- Verstoß gegen Ladungssicherungspflichten und Personenbeförderungspflichten
(Anhebung von 50 € auf 60 €),
- Unzulässige Fahrzeughöhe über 4,20 m (Anhebung von 40 €
auf 60 €),
- Übermäßige Straßenbenutzung (Anhebung von 40 € auf 60 €),
- Schaffung von Verkehrshindernissen (Anhebung von 40 € auf
60 €),
- Zeichen oder Haltgebot eines Polizeibeamten nicht befolgt
(Anhebung von 50 € auf 70 €),
- Vorfahrt- oder Rotlichtverstoß (Anhebung von 50 € auf 70
€),
- Fußgängergefährdung im Fußgängerbereich (Anhebung von 40 €
auf 60 € bzw. von 50 € auf 70 €),
- verbotswidrig im Tunnel gewendet (Anhebung von 40 € auf 60
€),
- Zuwiderhandlungen gegen öffentlich angeordnete
Verkehrsverbote (Anhebung von 40 € auf 60 €),
- Vollziehbaren Auflagen nicht nachgekommen (Anhebung von 40
€ auf 60 € bzw. von 50 € auf 70 €),
- Fahren ohne Zulassung (Anhebung von 50 € auf 70 €),
- Versäumnis der Frist für die Hauptuntersuchungspflicht um
mehr als 4 Monate (Anhebung von 40 € auf 60 €),
- Missachtung Betriebsverbot bei Kfz (Anhebung von 40 € auf
60 € bzw. von 50 € auf 70 €),
- Verstoß gegen Abmessung von Kfz und Kfz-Kombinationen
(Anhebung von 50 € auf 60 €),
- gegen Kurvenlaufeigenschaften verstoßen (Anhebung von 50 €
auf 60 €),
- Verstoß gegen Vorschriften über die Stützlast (Anhebung
von 40 € auf 60 €),
- Verstoß gegen die erforderliche Bereifung (Anhebung von 50
€ auf 60 €),
- Handyverbot (Anhebung von 40 € auf 60 €),
- Fahren ohne Begleitung als 17jährige(r) (Anhebung von 50 €
auf 70 €).
Verkehrsrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz
Siegener Straße 104
57223 Kreuztal

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