Sonntag, 2. März 2014


Änderungen und Erhöhungen des Bußgeldkataloges zum 01.05.2014

Die Bußgelder von nachfolgenden Verkehrsverstößen werden zum 01.05.2014 teilweise erheblich erhöht:

- Winterreifenpflicht (Anhebung von 40 € auf 60 €),

- Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Gefahrgutfahrzeugen oder Kraftomnibussen mit Fahrgästen (Anhebung von 40 € auf 60 €),

- Parken an unübersichtlichen Stellen und Rettungsfahrzeug behindert (Anhebung von 40 € auf 60 €),

- Behinderung von Rettungsfahrzeugen durch verbotswidriges Parken an Feuerwehrzufahrt (Anhebung von 50 € auf 65 €),

- Liegen gebliebenes Fahrzeug nicht richtig kenntlich gemacht (Anhebung von 40 € auf 60 €),

- falsche Beleuchtung bei Regen, Nebel oder Schneefall (Anhebung von 40 € auf 60 €),

- rechtswidriges Verhalten an Schulbussen (Anhebung von 40 € auf 60 €, bei Gefährdung Anhebung von 50 € auf 70 €),

- Missachtung der Kindersicherungspflicht (Anhebung von 40 € auf 60 € bzw. von 50 € auf 70 €),

- Verstoß gegen Ladungssicherungspflichten und Personenbeförderungspflichten (Anhebung von 50 € auf 60 €),

- Unzulässige Fahrzeughöhe über 4,20 m (Anhebung von 40 € auf 60 €),

- Übermäßige Straßenbenutzung (Anhebung von 40 € auf 60 €),

- Schaffung von Verkehrshindernissen (Anhebung von 40 € auf 60 €),

- Zeichen oder Haltgebot eines Polizeibeamten nicht befolgt (Anhebung von 50 € auf 70 €),

- Vorfahrt- oder Rotlichtverstoß (Anhebung von 50 € auf 70 €),

- Fußgängergefährdung im Fußgängerbereich (Anhebung von 40 € auf 60 € bzw. von 50 € auf 70 €),

- verbotswidrig im Tunnel gewendet (Anhebung von 40 € auf 60 €),

- Zuwiderhandlungen gegen öffentlich angeordnete Verkehrsverbote (Anhebung von 40 € auf 60 €),

- Vollziehbaren Auflagen nicht nachgekommen (Anhebung von 40 € auf 60 € bzw. von 50 € auf 70 €),

- Fahren ohne Zulassung (Anhebung von 50 € auf 70 €),

- Versäumnis der Frist für die Hauptuntersuchungspflicht um mehr als 4 Monate (Anhebung von 40 € auf 60 €),

- Missachtung Betriebsverbot bei Kfz (Anhebung von 40 € auf 60 € bzw. von 50 € auf 70 €),

- Verstoß gegen Abmessung von Kfz und Kfz-Kombinationen (Anhebung von 50 € auf 60 €),

- gegen Kurvenlaufeigenschaften verstoßen (Anhebung von 50 € auf 60 €),

- Verstoß gegen Vorschriften über die Stützlast (Anhebung von 40 € auf 60 €),

- Verstoß gegen die erforderliche Bereifung (Anhebung von 50 € auf 60 €),

- Handyverbot (Anhebung von 40 € auf 60 €),

- Fahren ohne Begleitung als 17jährige(r) (Anhebung von 50 € auf 70 €).
 

Verkehrsrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Siegener Straße 104

57223 Kreuztal

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