Kauft ein Verbraucher von einem gewerblichen Kfz-Händler ein
Fahrzeug neuer TÜV-Plakette, welche die TÜV-Plakette ohne Beanstandungen
erhalten hat und ist der Gebrauchtwagen jedoch tatsächlich nicht
verkehrssicher, so kann der Verbraucher vom geschlossenen Gebrauchtwagenkaufvertrag
zurücktreten. Die fehler- und mangelhafte TÜV-Untersuchung wird dem
gewerblichen Kfz-Händler zugerechnet (OLG Oldenburg, Urteil vom 28.02.2014, Az:
11 U 86/13).
Autorecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz
Siegener Straße 104
57223 Kreuztal

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