Dienstag, 4. März 2014

Rücktritt vom Gebrauchtwagenkaufvertrag wegen fehlender Verkehrssicherheit

Kauft ein Verbraucher von einem gewerblichen Kfz-Händler ein Fahrzeug neuer TÜV-Plakette, welche die TÜV-Plakette ohne Beanstandungen erhalten hat und ist der Gebrauchtwagen jedoch tatsächlich nicht verkehrssicher, so kann der Verbraucher vom geschlossenen Gebrauchtwagenkaufvertrag zurücktreten. Die fehler- und mangelhafte TÜV-Untersuchung wird dem gewerblichen Kfz-Händler zugerechnet (OLG Oldenburg, Urteil vom 28.02.2014, Az: 11 U 86/13).



Autorecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Siegener Straße 104

57223 Kreuztal

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