Herrscht Starkregen und bilden sich auf der Fahrbahn
hierdurch große Wasserpfützen/Lachen und spritzt hierdurch Wasser in den
Motorraum, welches Kurzschlüsse in der Motorelektrik etc. verursacht, so ist
dieser Schaden in der Vollkaskoversicherung mitversichert. Es handelt es um
einen Überschwemmungsschaden. Eine Überschwemmung im Sinne der Vollkaskoversicherung
liegt vor, wenn Wasser in erheblichem Umfang meist mit schädlichen Wirkungen
nicht auf normalen Weg abfließt, sondern auf sonst nicht in Anspruch genommenem
Gelände in Erscheinung tritt und dieses überflutet. Eine Überschwemmung setzt nicht
voraus, dass ein Gewässer über die Ufer tritt. Von ihr ist auch auszugehen,
wenn eine Straße durch Wolkenbruch überschwemmt wird. Denn eine Überschwemmung
liegt auch vor, wenn starker Regen in dem Maße niedergeht, dass er weder
vollständig versickert, noch sonst geordnet über natürliche Wege abfließen kann
(Landgericht Bochum, Urteil vom 21.04.2015, Az.: 9 S 204/14).
Versicherungsrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz
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