Donnerstag, 26. November 2015

Autoschaden durch Starkregen – Haftung der Vollkaskoversicherung

Herrscht Starkregen und bilden sich auf der Fahrbahn hierdurch große Wasserpfützen/Lachen und spritzt hierdurch Wasser in den Motorraum, welches Kurzschlüsse in der Motorelektrik etc. verursacht, so ist dieser Schaden in der Vollkaskoversicherung mitversichert. Es handelt es um einen Überschwemmungsschaden. Eine Überschwemmung im Sinne der Vollkaskoversicherung liegt vor, wenn Wasser in erheblichem Umfang meist mit schädlichen Wirkungen nicht auf normalen Weg abfließt, sondern auf sonst nicht in Anspruch genommenem Gelände in Erscheinung tritt und dieses überflutet. Eine Überschwemmung setzt nicht voraus, dass ein Gewässer über die Ufer tritt. Von ihr ist auch auszugehen, wenn eine Straße durch Wolkenbruch überschwemmt wird. Denn eine Überschwemmung liegt auch vor, wenn starker Regen in dem Maße niedergeht, dass er weder vollständig versickert, noch sonst geordnet über natürliche Wege abfließen kann (Landgericht Bochum, Urteil vom 21.04.2015, Az.: 9 S 204/14).

Versicherungsrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

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