Beleidigt man auf seinem Facebook-Profil einen
Arbeitskollegen u.a. mit den Worten „Speckrollen“ und „Klugscheißer“, kann der
Arbeitgeber dies zum Anlass nehmen, das Arbeitsverhältnis mit dem beleidigenden
Arbeitnehmer fristlos zu kündigen. Nach Auffassung des Arbeitsgerichts Duisburg
entspricht das Posting auf einer Facebook-Seite einer wörtlichen Beleidigung
gegenüber dem Arbeitskollegen (ArbG Duisburg, Urteil vom 26.09.2012, Az.: 5 Ca
949/12).
Arbeitsrecht Siegen/Kreuztal/Olpe
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