Samstag, 28. November 2015

Verkehrsunfall – Kosten für eine Probefahrt nach Unfallreparatur

Die Kosten für eine Probefahrt nach einer Unfallschadensreparatur muss die Kfz-Haftpflichtversicherung des Schädigers dem Geschädigten auch bei einer fiktiven Schadensabrechnung ersetzen, da eine Probefahrt zwingend nach einer erfolgten KFZ-Reparatur durchzuführen ist (AG Freising, Urteil vom 07.08.2014, Az.: 1 C 221/14). Für eine Probefahrt können in der Regel Kosten in Höhe von 20 – 30 Euro angesetzt werden.

Verkehrsunfall Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

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