Die Kosten für eine Probefahrt nach einer
Unfallschadensreparatur muss die Kfz-Haftpflichtversicherung des Schädigers dem
Geschädigten auch bei einer fiktiven Schadensabrechnung ersetzen, da eine
Probefahrt zwingend nach einer erfolgten KFZ-Reparatur durchzuführen ist (AG
Freising, Urteil vom 07.08.2014, Az.: 1 C 221/14). Für eine Probefahrt können
in der Regel Kosten in Höhe von 20 – 30 Euro angesetzt werden.
Verkehrsunfall Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz
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