Dienstag, 17. November 2015

Unfall mit dem Mietwagen vor dem Rückflug nach Hause

Wer nach den Mietvertragsbedingungen dazu verpflichtet ist, bei einem Unfall (im In- oder Ausland) mit einem Mietfahrzeug die Polizei zu verständigen und einen Unfallbericht vorzulegen, muss dies selbst dann tun, wenn der Unfallgegner bekannt ist. Er muss dieser Verpflichtung auch dann nachkommen, wenn er seinen Flug in den Urlaub oder seinen Rückflug aus dem Urlaub zu verpasst. Kommt man den vertraglichen Verpflichtungen nicht nach, kann das Mietwagenunternehmen die Rückerstattung einer gezahlten Kaution verweigern (Amtsgericht München, Urteil vom 24.07.2015, Az.: 233 C 7550/15).

Verkehrsunfall Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

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