Sonntag, 8. November 2015

Internetgewerbeverzeichnis – Kosten und Vertragslaufzeit müssen klar erkennbar sein


Täuscht ein Anbieter eines Internetgewerbeverzeichnisses über die entstehenden Kosten seines Angebots oder sind die anfallenden Kosten nebst Vertragslaufzeit nicht im Aufnahmeformular klar erkennbar, so kann der Betroffene den geschlossenen Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten (AG München, Urteil vom 07.04.2011, Az: 213 C 4124/11) oder mit Schadensersatzansprüchen aufgrund eines sog. Cold-Calls aufrechnen (Landgericht Bonn, Urteil vom 05.08.2014, Az. 8 S 46/14).

Internetrecht Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal/Olpe

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