Montag, 30. November 2015

Foul beim Fußballspiel durch Gegner – kein Schadensersatz

Führt der Regelverstoß eines Fußballspielers zu einer Verletzung des Gegners, löst dies keine Schadensersatzpflicht aus, wenn die durch den Spielzweck gebotene Härte im Kampf um den Ball die Grenze zur Unfairness nicht überschreitet. In dem der Entscheidung zu Grunde liegenden Fall hatten der Kläger und der Beklagte an einem Freundschaftsspiel der Alten Herren als Spieler der Gastmannschaft bzw. des Heimvereins teilgenommen. Gegen Ende der ersten Halbzeit schoss der Kläger auf das gegnerische Tor. Den von dem Torwart zunächst abgewehrten Ball versuchte er sodann in das Tor zu köpfen und bewegte dazu seinen Kopf in Richtung Ball. Zeitgleich wollte der Beklagte, der sich in Richtung Tor gesehen rechts vom Kläger befand, den Ball aus der Gefahrenzone befördern. Dazu trat er mit dem rechten Fuß nach dem Ball. Hierbei traf er den Kläger in der rechten Gesichtshälfte; dieser erlitt unter anderem Frakturen an Nase, Jochbein und Augenhöhle sowie eine dauerhaft verbleibende Einschränkung des Gesichtsfeldes. Nach Auffassung des OLG Koblenz haftet der auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in Anspruch genommene Beklagte für  Verletzungen des Klägers nicht, da der von ihm begangene Regelverstoß noch im Grenzbereich zwischen der in einem solchen Kampfspiel gebotenen Härte und der unzulässigen Unfairness liegt (OLG Koblenz, Urteil vom 10.09.2015, Az.: 3 U 382/15).

Schadensersatz Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

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