Mittwoch, 12. Januar 2011

Arbeitgeberauflage: nur einfarbig lackierte Fingernägel und nur natürlich wirkende Haarfärbungen
Ein Arbeitgeber kann Arbeitnehmern nicht vorschreiben, dass diese nur einfarbig lackierte Fingernägel und nur natürlich wirkenden Haarfärbungen tragen dürfen (LAG Köln, Beschluss vom 18.08.2010, Az: 3 TaBV 15/10).
Rechtsanwälte Kotz Siegen / Kreuztal
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57233 Kreuztal
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