Flugannullierung bei nicht europäischer Airline – Klageort für Ausgleichszahlung?
Wird ein Abflug einer nicht europäischen Airline in Deutschland annulliert so kann der Reisende seine Ausgleichsansprüche nach der EU- Fluggastrechteverordnung 261/2004/EG vor einem deutschen Gericht geltend machen (BGH, Urteil vom 18.01.2011, Az: X ZR 71/10).
Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal
Siegener Strasse 104
57223 Kreuztal
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