Mieterhöhungsverlangen und öffentliche Förderungsmittel
Ein Mieterhöhungsverlangen ist trotz der Nichtangabe von erhaltenen öffentlichen Förderungsmitteln für die Wohnung wirksam, wenn diese für Instandsetzungsarbeiten der vermieteten Wohnung verwendet wurden (BGH, Urteil vom 19.01.2011, Az: VIII ZR 87/10).
Rechtsanwälte Kotz Siegen
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